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Für nebenberuflich Selbständige: Der Rechner kombiniert deine ASVG-Anstellung und dein GSVG-Gewerbe inklusive Differenzvorschreibung (§ 35a GSVG) und zeigt dir, was vom Nebengewerbe netto übrig bleibt. Orientierungshilfe, keine Steuerberatung.
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