Steuer-Glossar Österreich — Alle Steuerbegriffe einfach erklärt
Steuerbegriffe können verwirrend sein. Dieses Glossar erklärt über 40 wichtige österreichische Steuerbegriffe in einfacher Sprache — von Absetzbeträge bis Zufluss-Abfluss-Prinzip. Ideal als Nachschlagewerk für Selbstständige, Gründer und alle, die ihre Steuern besser verstehen wollen.
A
Absetzbeträge
Beträge, die direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden (nicht vom Einkommen). Beispiele: Alleinverdienerabsetzbetrag, Verkehrsabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbetrag. Absetzbeträge sind wertvoller als Freibeträge, da sie die Steuer 1:1 reduzieren.
AfA (Absetzung für Abnutzung)
Die steuerliche Abschreibung von Anlagegütern über deren Nutzungsdauer. Ein Laptop mit 3 Jahren Nutzungsdauer wird jährlich zu einem Drittel abgeschrieben. Wirtschaftsgüter bis 1.000€ (GWG) können sofort abgeschrieben werden.
ASVG
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz — regelt die Sozialversicherung für unselbstständig Erwerbstätige (Angestellte, Arbeiter). Im Gegensatz zum GSVG für Selbstständige. ASVG-Beiträge werden vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt.
→ Mehr erfahrenAußergewöhnliche Belastungen
Kosten, die zwangsläufig entstehen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen (z.B. Krankheitskosten, Behinderung, Katastrophenschäden). Sie mindern das steuerpflichtige Einkommen, es gilt ein Selbstbehalt.
B
Betriebsausgaben
Alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Sie reduzieren den steuerlichen Gewinn und damit die Einkommensteuer und SVS-Beitragsgrundlage. Beispiele: Büromaterial, Miete, Telefon, Fortbildung, Fahrtkosten.
→ Mehr erfahrenBilanz
Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) eines Unternehmens zu einem Stichtag. Bilanzierungspflicht besteht ab 700.000€ Umsatz (in 2 aufeinanderfolgenden Jahren) oder ab 1.000.000€ in einem Jahr.
BMF
Bundesministerium für Finanzen — oberste Finanzbehörde Österreichs. Zuständig für Steuergesetze, Verordnungen und das Portal FinanzOnline.
Beitragsgrundlage (SVS)
Der Betrag, auf dessen Basis die SVS-Beiträge berechnet werden. Grundlage ist der einkommensteuerliche Gewinn plus bestimmte Hinzurechnungen. Es gibt eine Mindest- und Höchstbeitragsgrundlage.
→ Mehr erfahrenD
DSGVO
Datenschutz-Grundverordnung der EU. Relevant für Selbstständige, die personenbezogene Daten verarbeiten. Verstöße können zu hohen Strafen führen. Gilt seit Mai 2018.
E
Einkommensteuer (ESt)
Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen. In Österreich progressiv: 0% bis 13.539€ (2026), dann stufenweise steigend bis 55% ab 1.000.000€. Selbstständige zahlen ESt auf ihren Gewinn.
→ Mehr erfahrenEinnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-R)
Vereinfachte Gewinnermittlung für Unternehmer, die nicht zur Bilanzierung verpflichtet sind. Es zählt das Zufluss-Abfluss-Prinzip: Einnahmen und Ausgaben werden zum Zeitpunkt der Zahlung erfasst.
EStG
Einkommensteuergesetz — das zentrale Gesetz für die Einkommensteuer in Österreich. Regelt u.a. Gewinnfreibetrag (§ 10), Investitionsfreibetrag (§ 11), Pauschalierung (§ 17) und Krypto-Besteuerung (§ 27b).
F
FinanzOnline
Das elektronische Portal des BMF für Steuererklärungen, UVA-Meldungen und Steuerkontoeinsicht. Für Unternehmer verpflichtend. Zugang über ID Austria oder Zugangskennungen.
FlexKap
Flexible Kapitalgesellschaft — neue österreichische Rechtsform seit 2024. Mindestkapital: 10.000€ (wie bei der GmbH seit 1.1.2024). Verbindet GmbH-Haftungsschutz mit flexiblerer Gestaltung.
→ Mehr erfahrenFreibetrag
Betrag, der vom Einkommen abgezogen wird, bevor die Steuer berechnet wird. Beispiele: Gewinnfreibetrag (§ 10 EStG), Veranlagungsfreibetrag (730€). Im Gegensatz zum Absetzbetrag mindert ein Freibetrag nur das zu versteuernde Einkommen.
G
Gewinnfreibetrag (GFB)
Steuerlicher Freibetrag für Selbstständige nach § 10 EStG. Grundfreibetrag: 15% des Gewinns bis 33.000€ (max. 4.950€). Darüber: investitionsbedingter GFB bei Anschaffung begünstigter Wirtschaftsgüter oder Wertpapiere.
→ Mehr erfahrenGmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung — juristische Person mit eigenem Vermögen. Mindeststammkapital: 10.000€ (seit 1.1.2024, davor 35.000€). Gewinne unterliegen der KöSt (23%), Ausschüttungen der KESt (27,5%).
→ Mehr erfahrenGSVG
Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz — regelt die Pflichtversicherung für Selbstständige bei der SVS. Beiträge: 18,50% PV + 6,80% KV + 1,53% Selbständigenvorsorge + Unfallversicherung (pauschal).
→ Mehr erfahrenGWG (Geringwertiges Wirtschaftsgut)
Wirtschaftsgüter bis 1.000€ Anschaffungskosten (netto), die sofort im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden können. Seit 2023 von 800€ auf 1.000€ angehoben.
I
Investitionsfreibetrag (IFB)
Zusätzlicher Freibetrag nach § 11 EStG bei Anschaffung bestimmter Wirtschaftsgüter. 10% der Anschaffungskosten (15% bei ökologischen Investitionen); für Investitionen von November 2025 bis Ende 2026 befristet erhöht auf 20% bzw. 22%. Neben der regulären AfA absetzbar.
→ Mehr erfahrenK
KESt (Kapitalertragsteuer)
Steuer auf Kapitalerträge: 27,5% auf Dividenden, Kursgewinne und seit 2022 auch Krypto-Gewinne; Zinsen aus Geldeinlagen bei Banken (Sparbuch, Konto) nur 25%. Wird bei österreichischen Banken/Brokern automatisch einbehalten.
→ Mehr erfahrenKleinunternehmerregelung
USt-Befreiung für Unternehmer mit Jahresumsatz unter 55.000€ brutto (seit 2025, davor 35.000€ netto). Keine USt-Ausweisung, keine UVA-Pflicht, aber auch kein Vorsteuerabzug.
→ Mehr erfahrenKörperschaftsteuer (KöSt)
Steuer auf Gewinne von juristischen Personen (GmbH, AG, FlexKap). Seit 2024 beträgt der KöSt-Satz 23% (2023: 24%, bis 2022: 25%). Entspricht der Einkommensteuer für natürliche Personen.
→ Mehr erfahrenL
Lohnsteuer
Die Einkommensteuer für unselbstständig Erwerbstätige, die direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Berechnung nach dem progressiven Einkommensteuertarif.
N
Nachzahlung (SVS)
Differenz zwischen vorläufigen und endgültigen SVS-Beiträgen, die entsteht, wenn der tatsächliche Gewinn höher war als die geschätzte Beitragsgrundlage. Fällig ca. 3 Jahre nach dem Beitragsjahr.
→ Mehr erfahrenP
Pauschalierung
Vereinfachte Gewinnermittlung, bei der Betriebsausgaben als pauschaler Prozentsatz der Einnahmen angesetzt werden. Drei Arten: Basispauschalierung (ab 2026: 15%, bzw. 6% für bestimmte Tätigkeiten), Branchenpauschalierung, Kleinunternehmerpauschalierung (45%/20%).
→ Mehr erfahrenPflichtversicherung
Selbstständige sind bei der SVS pflichtversichert in der Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung. Opting-Out ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich (Kleinunternehmer unter Geringfügigkeitsgrenze).
Progressiver Steuertarif
Das österreichische Einkommensteuer-System: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz. Stufen 2026: 0% (bis 13.539€), 20%, 30%, 40%, 48%, 50%, 55% (ab 1 Mio.€).
R
Reverse Charge
Umkehr der Steuerschuld bei der Umsatzsteuer. Nicht der Leistungserbringer, sondern der Leistungsempfänger schuldet die USt. Gilt v.a. bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen in der EU.
→ Mehr erfahrenRIS
Rechtsinformationssystem des Bundes (ris.bka.gv.at) — die offizielle Datenbank aller österreichischen Gesetze und Verordnungen. Kostenlos zugänglich.
S
Sonderausgaben
Bestimmte private Ausgaben, die steuerlich absetzbar sind: Kirchenbeitrag (bis 600€ seit 2024), Spenden (bis 10% des Einkommens), Steuerberatungskosten. Seit 2021 stark eingeschränkt (Topfsonderausgaben ausgelaufen).
SVS (Sozialversicherung der Selbständigen)
Die Sozialversicherungsanstalt für Gewerbetreibende und Freiberufler. Beitragssätze 2026: PV 18,50%, KV 6,80%, SV 1,53%, UV pauschal 12,96€/Monat.
→ Mehr erfahrenU
UID-Nummer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (ATU + 8 Ziffern). Pflicht für regelbesteuerte Unternehmer. Wird für innergemeinschaftliche Geschäfte und Rechnungen über 10.000€ benötigt.
Umsatzsteuer (USt)
Indirekte Steuer auf den Umsatz von Waren und Dienstleistungen. Normalsteuersatz 20%, ermäßigt 13% und 10%. Der Endverbraucher trägt die Steuerlast, Unternehmer fungieren als Steuereintreiber.
→ Mehr erfahrenUVA (Umsatzsteuervoranmeldung)
Regelmäßige Meldung der Umsatzsteuer an das Finanzamt. Monatlich (Vorjahresumsatz über 100.000€), vierteljährlich (bis 100.000€). Kleinunternehmer unter 55.000€ brutto sind von der UVA befreit (seit 2025).
→ Mehr erfahrenV
Vorsteuer
Die Umsatzsteuer, die Ihnen andere Unternehmer in Rechnung stellen. Kann von Ihrer eigenen USt-Schuld abgezogen werden (Vorsteuerabzug). Nicht möglich bei Kleinunternehmerregelung.
→ Mehr erfahrenVorauszahlungen (ESt)
Vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlungen ans Finanzamt (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.). Basieren auf dem letzten Steuerbescheid. Können durch Antrag angepasst werden.
W
Werbungskosten
Beruflich veranlasste Ausgaben bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit (Gegenstück zu Betriebsausgaben bei Selbstständigen). Pauschale: 132€/Jahr. Darüber hinaus: Arbeitsmittel, Fortbildung, doppelte Haushaltsführung.
Wirtschaftsjahr
Der Zeitraum, für den der Gewinn ermittelt wird. Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern ist das Wirtschaftsjahr immer das Kalenderjahr (1.1.-31.12.). Bilanzierende Unternehmen können ein abweichendes Wirtschaftsjahr wählen.
Z
Zusammenfassende Meldung (ZM)
Meldung an das Finanzamt über innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen an Unternehmer in anderen EU-Ländern. Monatlich oder vierteljährlich über FinanzOnline abzugeben.
Zufluss-Abfluss-Prinzip
Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung werden Einnahmen und Ausgaben im Zeitpunkt der Zahlung erfasst (nicht bei Rechnungslegung). Vorauszahlungen im Dezember reduzieren den Gewinn des laufenden Jahres.
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Dieser Artikel basiert auf den aktuellen österreichischen Steuergesetzen (EStG, GSVG, KStG) und wird regelmäßig auf Aktualität geprüft. Alle Berechnungen und Angaben entsprechen dem Rechtsstand 2026. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
Letzte Aktualisierung: 2026-03-18
Quellen und weiterführende Informationen
- EStG — Einkommensteuergesetz
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
- UStG — Umsatzsteuergesetz
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
- BMF — Steuern von A bis Z
Bundesministerium für Finanzen
- WKO — Steuern und Abgaben
Wirtschaftskammer Österreich