Gewinnfreibetrag 2026 — So sparst du bis zu 4.950 € Steuern (§ 10 EStG)
Der Gewinnfreibetrag ist eines der mächtigsten Steuertools für österreichische Selbständige. Mit dem richtigen Wissen sparst du automatisch Tausende Euro — völlig legal und ohne zusätzlichen Aufwand. Hier erfährst du alles über Grundfreibetrag, investitionsbedingten GFB, Staffelung und die optimale Nutzung.
Kurzantwort
Der Gewinnfreibetrag (§ 10 EStG) gewährt 15% Grundfreibetrag auf die ersten 33.000 € Gewinn (max. 4.950 €) — automatisch, ohne Nachweis. Für Gewinne darüber gibt es den investitionsbedingten GFB (13–4,5% gestaffelt), der begünstigte Investitionen erfordert. Der GFB senkt sowohl die Einkommensteuer als auch die SVS-Beiträge. Er gilt nur bei E/A-Rechnung — nicht bei Pauschalierung.
Was ist der Gewinnfreibetrag? (§ 10 EStG)
Der Gewinnfreibetrag nach § 10 EStG ist ein Steuerfreibetrag für natürliche Personen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit. Er reduziert den steuerpflichtigen Gewinn um einen bestimmten Prozentsatz und wirkt sich doppelt positiv aus: weniger Einkommensteuer und weniger SVS-Beiträge.
Grundfreibetrag (automatisch)
- 15% auf die ersten 33.000 € Gewinn
- Maximum: 4.950 € steuerfrei
- Keine Voraussetzungen oder Nachweise nötig
- Gilt automatisch für alle Selbständigen
- Wird in der Steuererklärung geltend gemacht
Investitionsbedingter GFB
- Gestaffelt: 13% bis 4,5%
- Erfordert begünstigte Investitionen
- Zusätzlich zum Grundfreibetrag
- Für Gewinne über 33.000 €
- Kann die Gesamtersparnis erheblich steigern
Wer kann den GFB nutzen?
- Selbständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG)
- Freiberufler mit Einkünften aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG)
- Land- und Forstwirte mit Einkünften nach § 21 EStG
- Nicht: GmbH-Geschäftsführer, Angestellte, Vermieter
- Nicht: Bei Pauschalierung (§ 17 EStG) oder Kleinunternehmerpauschalierung
Staffelung des Gewinnfreibetrags (2026)
Der Gewinnfreibetrag ist gestaffelt — je höher der Gewinn, desto niedriger der Prozentsatz für den investitionsbedingten Teil. Der Grundfreibetrag (15% auf die ersten 33.000 €) bleibt immer gleich.
| Gewinnstufe | GFB-Satz | Art | Max. GFB dieser Stufe |
|---|---|---|---|
| 0 – 33.000 € | 15% | Grundfreibetrag (automatisch) | 4.950 € |
| 33.000 – 175.000 € | 13% | Investitionsbedingt | 18.460 € |
| 175.000 – 350.000 € | 7% | Investitionsbedingt | 12.250 € |
| 350.000 – 580.000 € | 4,5% | Investitionsbedingt | 10.350 € |
| Über 580.000 € | 0% | — | Kein weiterer GFB |
| Maximaler Gesamt-GFB | 46.010 € | ||
Wichtig: Der investitionsbedingte GFB (ab 33.000 €) erfordert begünstigte Investitionen in mindestens derselben Höhe. Ohne Investitionen bekommst du nur den Grundfreibetrag von max. 4.950 €.
Schritt-für-Schritt: GFB-Berechnung bei 60.000 € Gewinn
Gesamtersparnis bei 60.000 € Gewinn: Ca. 5.654 € (3.384 € ESt + 2.270 € SVS) — vorausgesetzt, du investierst mindestens 3.510 € in begünstigte Wirtschaftsgüter. Ohne Investition sparst du immer noch ~3.279 € durch den Grundfreibetrag allein.
GFB-Ersparnis nach Gewinnhöhe
| Gewinn | GFB gesamt | ESt-Ersparnis* | SVS-Ersparnis | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| 15.000 € | 2.250 € | ~450 € | ~604 € | ~1.054 € |
| 25.000 € | 3.750 € | ~1.125 € | ~1.006 € | ~2.131 € |
| 33.000 € | 4.950 € | ~1.980 € | ~1.328 € | ~3.308 € |
| 50.000 €** | 7.160 € | ~2.864 € | ~1.921 € | ~4.785 € |
| 80.000 €** | 11.060 € | ~5.309 € | ~2.967 € | ~8.276 € |
| 100.000 €** | 13.660 € | ~6.557 € | ~3.665 € | ~10.222 € |
*ESt-Ersparnis bei jeweiligem Grenzsteuersatz. **Investitionsbedingter GFB setzt begünstigte Investitionen voraus. SVS-Ersparnis = GFB × 26,83%.
Begünstigte Investitionen für den investitionsbedingten GFB
Für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (ab 33.000 € Gewinn) musst du in begünstigte Wirtschaftsgüter investieren. Es gibt zwei Kategorien:
Wertpapiere (§ 14 Abs 7 Z 4 EStG)
- Anleihen mit Restlaufzeit > 4 Jahre
- Investmentfonds mit >50% Anleihen-Anteil
- Wohnbauanleihen
- Bundesanleihen
- Nicht: Aktien, ETFs mit >50% Aktien, Krypto
Haltefrist: Mindestens 4 Jahre. Früherer Verkauf → GFB muss nachversteuert werden (Gewinnzuschlag).
Abnutzbare Wirtschaftsgüter
- IT-Hardware: Computer, Server, Laptops
- Maschinen: Produktionsmaschinen, Geräte
- Büroeinrichtung: Möbel, Ausstattung
- Software: Lizenzen, Entwicklungstools
- Fahrzeuge: Nutzfahrzeuge (keine PKW!)
Nutzungsdauer: Mind. 4 Jahre. GWG (unter 1.000 €) sind nicht begünstigt.
Praxis-Tipp: Die einfachste Variante für den investitionsbedingten GFB sind Wertpapiere (z.B. ein Anleihenfonds). Du kaufst vor Jahresende für den benötigten Betrag, hältst 4 Jahre, und sicherst dir den GFB. Die Rendite des Fonds kommt obendrauf.
Gewinnfreibetrag vs. Investitionsfreibetrag — Was ist der Unterschied?
Der Gewinnfreibetrag (§ 10 EStG) und der Investitionsfreibetrag (§ 11 EStG) sind zwei verschiedene Steuervorteile, die sich kombinieren lassen:
| Kriterium | Gewinnfreibetrag (§ 10) | Investitionsfreibetrag (§ 11) |
|---|---|---|
| Bemessungsgrundlage | Gewinn | Anschaffungskosten der Investition |
| Prozentsatz | 15% / 13% / 7% / 4,5% (gestaffelt) | 15% allgemein / 20% ökologisch |
| Maximum | 46.010 €/Jahr | 150.000 €/Jahr (bei 1 Mio. Investition) |
| Automatisch? | Grundfreibetrag: Ja | Nein — nur bei Investition |
| Haltefrist | 4 Jahre (bei Wertpapieren) | 4 Jahre Behaltefrist |
| Kombinierbar? | Ja — beide können gleichzeitig für dieselbe Investition genutzt werden! | |
Kombinationsbeispiel
Du kaufst einen Laptop für 2.000 €:
IFB (§ 11): 15% × 2.000 € = 300 € zusätzlicher Abzug
GFB (§ 10): Der Laptop zählt als begünstigte Investition für den investitionsbedingten GFB
AfA: Normale Abschreibung über Nutzungsdauer (z.B. 3 Jahre)
→ Dreifache Steuerersparnis durch eine einzige Investition!
GFB-Wirkung auf SVS-Beiträge
Der Gewinnfreibetrag senkt nicht nur die Einkommensteuer, sondern auch die SVS-Beitragsgrundlage. Die SVS berechnet deine Beiträge auf Basis des steuerlichen Gewinns — und der GFB reduziert diesen.
SVS-Ersparnis durch Grundfreibetrag
| Gewinn | Grundfreibetrag | SVS-Ersparnis (26,83%) | SVS-Ersparnis/Monat |
|---|---|---|---|
| 15.000 € | 2.250 € | 604 € | ~50 € |
| 25.000 € | 3.750 € | 1.006 € | ~84 € |
| 33.000 €+ | 4.950 € (max.) | 1.328 € | ~111 € |
Doppeleffekt: Der GFB senkt den Gewinn → weniger ESt und weniger SVS. Die SVS-Ersparnis wird oft übersehen, macht aber bei 33.000 €+ Gewinn immerhin 1.328 €/Jahr aus — allein durch den automatischen Grundfreibetrag!
Gewinnfreibetrag optimal nutzen — 5 Tipps
1. Grundfreibetrag immer geltend machen
Der Grundfreibetrag (15% auf die ersten 33.000 €) wird nicht automatisch in der E/A-Rechnung berücksichtigt. Du musst ihn in der Steuererklärung (E1a) in Kennzahl 9229 eintragen oder von deinem Steuerberater einrechnen lassen. Vergiss das nicht — es sind bis zu 4.950 € steuerfrei!
2. Gewinne über 33.000 €? → Vor Jahresende investieren
Ab 33.000 € Gewinn ist der Grundfreibetrag ausgeschöpft. Investiere noch vor dem 31.12. in begünstigte Wertpapiere (z.B. Anleihenfonds), um den investitionsbedingten GFB (13%) zu sichern. Berechne den nötigen Investitionsbetrag: (Gewinn − 33.000) × 13%.
3. Timing: Gewinnplanung über Jahresende
Plane deine Gewinne strategisch: Verschiebe Einnahmen oder ziehe Ausgaben vor, um den Gewinnfreibetrag optimal zu nutzen. Besonders bei Gewinnen knapp über 33.000 € kann sich eine Verschiebung ins Folgejahr lohnen — dann nutzt du in beiden Jahren den vollen Grundfreibetrag.
4. GFB + IFB kombinieren
Der Investitionsfreibetrag (§ 11 EStG, 15%/20%) kann zusätzlich zum Gewinnfreibetrag genutzt werden. Bei größeren Investitionen (z.B. E-Auto mit 20% öko-IFB) entsteht eine doppelte Steuerersparnis. Beide Freibeträge können für dasselbe Wirtschaftsgut gelten.
5. 4-Jahres-Haltefrist beachten
Bei Wertpapieren gilt eine Haltefrist von 4 Jahren. Verkaufst du früher, musst du den GFB nachversteuern (Gewinnzuschlag im Verkaufsjahr). Plane die Haltefrist ein und verkaufe erst nach Ablauf.
Häufige Fehler beim Gewinnfreibetrag
Grundfreibetrag vergessen
Der häufigste Fehler: Der GFB wird in der Steuererklärung nicht eingetragen. Anders als der Arbeitnehmerabsetzbetrag muss der GFB aktiv geltend gemacht werden (Kennzahl 9229 in der E1a). Prüfe deinen letzten Bescheid — wurde der GFB berücksichtigt?
Nicht-begünstigte Wertpapiere kaufen
Nicht alle Investments sind begünstigt. Nicht begünstigt sind: Aktien-ETFs mit >50% Aktienanteil, Kryptowährungen, Gold, Immobilien-Investments, Crowdinvesting. Nur Anleihen(-fonds) mit Restlaufzeit >4 Jahre und Wohnbauanleihen gelten.
GFB bei Pauschalierung beanspruchen
Der Gewinnfreibetrag gilt nicht bei Pauschalierung (§ 17 EStG) oder Kleinunternehmerpauschalierung. Bei diesen Gewinnermittlungsarten ist eine pauschale Gewinnermittlung bereits inkludiert. Wer pauschaliert, kann den GFB nicht zusätzlich nutzen.
Haltefrist vorzeitig brechen
Wer begünstigte Wertpapiere vor Ablauf der 4-Jahres-Frist verkauft, muss den investitionsbedingten GFB im Verkaufsjahr nachversteuern. Bei einem GFB von 5.000 € und 48% Grenzsteuersatz sind das 2.400 € Nachzahlung.
GFB in der Steuererklärung (E1a)
Wo eintragen?
- Kennzahl 9229: Grundfreibetrag — hier trägst du den Grundfreibetrag ein (15% deines Gewinns, max. 4.950 €)
- Kennzahl 9227: Investitionsbedingter GFB — hier den investitionsbedingten Teil eintragen (13%/7%/4,5% gestaffelt)
- Beilage E1a-2: Detailangaben zu den begünstigten Investitionen (Art, Anschaffungskosten, Datum)
Tipp: Lass den GFB von deinem Steuerberater einrechnen. Die meisten Steuerprogramme (BMF FinanzOnline, etc.) berechnen den GFB nicht automatisch. Ohne aktive Eintragung geht der Freibetrag verloren.
Berechne deinen Gewinnfreibetrag
Nutze unsere Tools, um deinen optimalen Gewinnfreibetrag zu berechnen und die beste Investitionsstrategie zu finden.
Häufige Fragen (FAQ)
Bekomme ich den Gewinnfreibetrag automatisch?
Der Grundfreibetrag (15%, max. 4.950 €) steht dir automatisch zu, muss aber in der Steuererklärung aktiv eingetragen werden (Kennzahl 9229 in der E1a). Ohne Eintragung geht der Freibetrag verloren. Der investitionsbedingte GFB erfordert zusätzlich begünstigte Investitionen.
Kann ich GFB und IFB gleichzeitig nutzen?
Ja! Der Gewinnfreibetrag (§ 10 EStG) und der Investitionsfreibetrag (§ 11 EStG, 15%/20%) können gleichzeitig für dasselbe Wirtschaftsgut genutzt werden. Beispiel: Ein E-Auto für 40.000 € → 20% IFB (8.000 €) + investitionsbedingter GFB + normale AfA.
Gilt der GFB auch bei Pauschalierung?
Nein. Bei Basispauschalierung (§ 17 EStG) und Kleinunternehmerpauschalierung ist der Gewinnfreibetrag nicht anwendbar. Nur bei tatsächlicher Gewinnermittlung (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung) kannst du den GFB nutzen.
Was passiert, wenn ich Wertpapiere vor Ablauf der 4 Jahre verkaufe?
Dann wird der investitionsbedingte GFB im Verkaufsjahr nachversteuert. Der damals abgezogene Betrag wird deinem Gewinn wieder hinzugerechnet. Bei einem GFB von 5.000 € und 42% Grenzsteuersatz zahlst du 2.100 € Einkommensteuer nach — plus SVS-Nachforderung.
Senkt der GFB auch meine SVS-Beiträge?
Ja. Der Gewinnfreibetrag reduziert den steuerlichen Gewinn, der die Basis für die SVS-Beitragsberechnung ist. Bei einem Grundfreibetrag von 4.950 € sparst du ca. 1.328 € SVS-Beiträge pro Jahr (4.950 × 26,83%).
Wie hoch ist der maximale GFB?
Der maximale Gewinnfreibetrag beträgt 46.010 €/Jahr(bei einem Gewinn von 580.000 € und vollen begünstigten Investitionen). Für die meisten Selbständigen ist aber der Grundfreibetrag von 4.950 € der relevante Betrag.
Fazit
Der Gewinnfreibetrag ist ein mächtiges Instrument für österreichische Selbständige. Mit bis zu 4.950 € automatischem Grundfreibetrag und zusätzlichem investitionsbedingtem Freibetrag kannst du deine Steuerlast und SVS-Beiträge erheblich reduzieren. Kombiniert mit dem Investitionsfreibetrag (§ 11 EStG, 15%/20%) entstehen bei größeren Investitionen signifikante Ersparnisse. Wichtig: Aktiv in der Steuererklärung eintragen — der GFB wird nicht automatisch berücksichtigt.
Fachlich geprüfter Inhalt
Dieser Artikel basiert auf den aktuellen österreichischen Steuergesetzen (EStG, GSVG, KStG) und wird regelmäßig auf Aktualität geprüft. Alle Berechnungen und Angaben entsprechen dem Rechtsstand 2026. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
Letzte Aktualisierung: 2026-03-18
Quellen und weiterführende Informationen
- EStG § 10 — Gewinnfreibetrag
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) — Einkommensteuergesetz
- EStG § 11 — Investitionsfreibetrag
RIS — Investitionsfreibetrag
- EStG § 14 — Begünstigte Wertpapiere
Wertpapiere für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag
- BMF — Gewinnfreibetrag Info
Bundesministerium für Finanzen
- WKO — Gewinnfreibetrag für Selbständige
Wirtschaftskammer Österreich — Detaillierte Erklärung