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GmbH oder Einzelunternehmen? — Der komplette Steuer-Vergleich für Österreich 2026

Die Entscheidung zwischen GmbH und Einzelunternehmen ist eine der wichtigsten unternehmerischen Weichenstellungen. Ab welchem Gewinn macht der Wechsel von der Einzelunternehmung zur GmbH steuerlich Sinn? Hier der komplette Vergleich — mit konkreten Berechnungen, FlexKap-Option und Sozialversicherungs-Analyse.

Kurzantwort

Die GmbH wird ab ca. 60.000–80.000 € Jahresgewinn steuerlich interessant. Bei Vollausschüttung beträgt die GmbH-Gesamtbelastung ca. 44,2% (23% KöSt + 27,5% KESt auf den Rest), während das Einzelunternehmen ab 100.000 € Gewinn bereits über 48% ESt zahlt — plus ca. 27% SVS-Beiträge. Seit 2024 bietet die FlexKap eine schlankere Alternative zur klassischen GmbH.

Steuerliche Unterschiede im Detail

Einzelunternehmen (EPU)

  • Einkommensteuer (ESt): Progressiv 0% bis 55% (§ 33 EStG)
  • SVS-Beiträge: Ca. 26,83% auf Beitragsgrundlage (PV 18,50% + KV 6,80% + SV 1,53%)
  • Mindest-SVS: Ca. 1.951 €/Jahr (2026)
  • Höchst-SVS: Ca. 22.788 €/Jahr (2026)
  • Buchführung: E/A-Rechnung bis 700.000 € Umsatz
  • Gewinnentnahme: Jederzeit, steuerfrei

GmbH

  • Körperschaftsteuer (KöSt): 23% auf Gewinn (§ 22 KStG)
  • KESt auf Ausschüttungen: 27,5% auf Brutto-Dividende
  • ASVG-Beiträge (GF): Ca. 22,8% der Beitragsgrundlage (AG + AN)
  • Mindest-KöSt: 500 €/Quartal = 2.000 €/Jahr
  • Buchführung: Doppelte Buchführung verpflichtend
  • Gewinnentnahme: Nur als Gehalt oder Gewinnausschüttung

Effektive Gesamtbelastung bei Vollausschüttung

Einzelunternehmen: ESt (bis 55%) + SVS (~27%) = bis zu 75%+ bei hohen Gewinnen

GmbH: 23% KöSt + 27,5% KESt auf verbleibende 77% = ca. 44,2% Gesamtbelastung

Einkommensteuer-Tarif 2026 (§ 33 EStG)

EinkommensstufeSteuersatz
0 – 12.816 €0%
12.816 – 20.818 €20%
20.818 – 34.513 €30%
34.513 – 66.612 €40%
66.612 – 99.266 €48%
99.266 – 1.000.000 €50%
Über 1.000.000 €55%

Sozialversicherung: SVS vs. ASVG

Ein oft unterschätzter Faktor bei der Rechtsformwahl ist die Sozialversicherung. Als Einzelunternehmer zahlst du SVS-Beiträge (GSVG), als GmbH-Geschäftsführer ASVG-Beiträge auf dein Gehalt.

KriteriumSVS (Einzelunternehmen)ASVG (GmbH-Geschäftsführer)
Beitragssatz gesamt~26,83% + UV pauschal~22,8% (AG + AN-Anteil auf Gehalt)
BeitragsgrundlageGewinn (rückwirkend, 3-Jahres-Verzögerung)Laufendes Bruttogehalt
NachzahlungsrisikoHoch — vorläufig vs. endgültigKein Nachzahlungsrisiko
Höchstbeitragsgrundlage84.840 €/Jahr (2026)Laufend an Gehalt gekoppelt
ArbeitslosenversicherungNicht enthaltenEnthalten (3% AN + 3% AG)
AbfertigungSelbständigenvorsorge (1,53%)Betriebliche Mitarbeitervorsorge (1,53%)
KrankengeldAb dem 43. TagAb dem 4. Tag (Entgeltfortzahlung)

SVS-Vorteil der GmbH: Als GmbH-Geschäftsführer mit >25% Beteiligung bist du ASVG-pflichtversichert. Du hast bessere Leistungen (Krankengeld, Arbeitslosenversicherung) und kein Nachzahlungsrisiko. Die Beiträge werden direkt vom laufenden Gehalt berechnet — keine bösen Überraschungen 3 Jahre später.

Break-Even-Analyse: Ab welchem Gewinn lohnt sich die GmbH?

Der Break-Even-Punkt liegt typischerweise zwischen 60.000 und 80.000 Euro Jahresgewinn, abhängig von der geplanten Ausschüttungspolitik und individuellen Faktoren.

JahresgewinnEPU (ESt + SVS)GmbH (50% Ausschüttung)GmbH (Thesaurierung)Vorteil GmbH
30.000 €~12.100 €~13.500 €~8.900 €−1.400 € (50% Aussch.)
50.000 €~22.300 €~21.100 €~13.500 €+1.200 €
80.000 €~38.400 €~31.200 €~20.400 €+7.200 €
100.000 €~49.500 €~37.800 €~25.000 €+11.700 €
150.000 €~76.000 €~55.800 €~37.500 €+20.200 €
200.000 €~101.000 €~74.400 €~50.000 €+26.600 €

Annahmen: EPU = E/A-Rechnung, ledig, keine Kinder, SVS-Beiträge als Betriebsausgabe. GmbH = GF-Gehalt 3.000 €/Monat brutto, Rest als Ausschüttung. Laufende Mehrkosten GmbH ca. 8.000 €/Jahr.

Wichtig — Thesaurierung: Wenn du Gewinne in der GmbH belässt (thesaurierst), zahlst du nur 23% KöSt. Die KESt fällt erst bei Ausschüttung an. Bei Wachstumsunternehmen, die Gewinne reinvestieren, ist die GmbH daher schon ab ca. 40.000 € Gewinn interessant.

Konkretes Rechenbeispiel: 80.000 € Gewinn

Einzelunternehmen

Jahresgewinn80.000 €
– SVS-Beiträge (~26,83%)−21.464 €
= Steuerpflichtiger Gewinn58.536 €
– Gewinnfreibetrag (§ 10)−4.950 €
= Zu versteuerndes Einkommen53.586 €
Einkommensteuer−13.448 €
Gesamtbelastung (ESt + SVS)34.912 €
Netto45.088 €

GmbH (50% Ausschüttung)

Jahresgewinn80.000 €
– GF-Gehalt (brutto, 14×)−42.000 €
– AG-SV-Beiträge (~21%)−8.820 €
– Laufende Mehrkosten−8.000 €
= GmbH-Gewinn vor KöSt21.180 €
– KöSt (23%)−4.871 €
= Gewinn nach KöSt16.309 €
Ausschüttung (50%)8.155 €
– KESt (27,5%)−2.243 €
GF-Gehalt netto (ca.)~28.800 €
+ Ausschüttung netto+5.912 €
= Gesamt netto~34.712 €

Fazit des Rechenbeispiels: Bei 80.000 € Gewinn und 50% Ausschüttung ist das EPU-Netto (~45.088 €) noch höher als das GmbH-Netto (~34.712 €) — aber: in der GmbH bleiben zusätzlich ~8.155 € thesauriert. Die GmbH lohnt sich hier vor allem, wenn du Gewinne reinvestierst und von der niedrigeren KöSt (23% statt bis zu 48% ESt) profitierst.

FlexKap — Die neue Alternative seit 2024

Seit 1. Jänner 2024 gibt es die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKap) — eine neue Rechtsform, die Vorteile der GmbH mit mehr Flexibilität verbindet.

FlexKap im Überblick

Vorteile gegenüber GmbH

  • Mindestkapital: 10.000 € (statt 35.000 €)
  • Unternehmenswert-Anteile: Mitarbeiterbeteiligung ohne Notar
  • Flexiblere Satzung: Mehr Gestaltungsspielraum
  • Einfachere Anteilsübertragung: Kein Notariatsakt nötig

Steuerlich identisch

  • KöSt: 23% (wie GmbH)
  • KESt: 27,5% auf Ausschüttungen
  • ASVG: Gleiche SV-Pflicht für GF
  • Bilanzierung: Doppelte Buchführung

Empfehlung: Für Neugründungen ist die FlexKap oft die bessere Wahl als die klassische GmbH. Geringeres Stammkapital (10.000 € statt 35.000 €), gleiche steuerliche Behandlung, und mehr Flexibilität bei der Gesellschafterstruktur. Besonders für Startups und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften interessant.

Vor- und Nachteile im Überblick

GmbH / FlexKap

Vorteile

  • Haftungsbeschränkung auf Stammkapital
  • Steueroptimierung ab ca. 60.000 € Gewinn
  • Gewinnthesaurierung: nur 23% KöSt
  • ASVG: bessere SV-Leistungen, kein Nachzahlungsrisiko
  • Höhere Reputation bei Kunden und Banken
  • Pensionsvorsorge über die Gesellschaft
  • Mehrere Gesellschafter und Beteiligungsmodelle
  • Einfachere Unternehmensübergabe/-verkauf

Nachteile

  • Mindestkapital: 35.000 € (GmbH) / 10.000 € (FlexKap)
  • Gründungskosten: Notar, Firmenbuch (2.000–5.000 €)
  • Doppelte Buchführung verpflichtend
  • Bilanzierungs- und Publizitätspflicht
  • Laufende Mehrkosten: 6.000–16.000 €/Jahr
  • Mindest-KöSt: 2.000 €/Jahr (auch bei Verlust)
  • Geschäftsführerhaftung bei Pflichtverletzung

Einzelunternehmen

Vorteile

  • Einfache und schnelle Gründung (ab 1 Tag)
  • Geringe Gründungskosten (Gewerbeanmeldung ~30 €)
  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung möglich
  • Weniger Formalitäten und Bürokratie
  • Vollständige Kontrolle und schnelle Entscheidungen
  • Einfache Gewinnentnahme (jederzeit, steuerfrei)
  • Gewinnfreibetrag (§ 10 EStG): bis 4.950 € steuerfrei
  • Betriebsausgabenpauschale möglich (§ 17 EStG)

Nachteile

  • Unbeschränkte persönliche Haftung
  • Progressiver Steuersatz bis 55% ESt
  • SVS-Beiträge: ~27% auf Gewinn + Nachzahlungsrisiko
  • Weniger Gestaltungsmöglichkeiten
  • Kein Arbeitslosengeld bei Einstellung der Tätigkeit
  • Schwierigere Nachfolgeplanung
  • Geringere Außenwirkung und Reputation

Gründungskosten und laufende Kosten

Einzelunternehmen

  • Gewerbeanmeldung: ~30 €
  • WKO-Beitrag: ~100 €/Jahr
  • Steuerberatung (E/A): ~1.000–3.000 €/Jahr
  • Gründung: ~30–100 €
  • Laufend: ~1.100–3.100 €/Jahr

GmbH (klassisch)

  • Stammkapital: 35.000 €
  • Notar + Firmenbuch: ~2.000–3.500 €
  • Bilanzierung: ~3.000–8.000 €/Jahr
  • Mindest-KöSt: 2.000 €/Jahr
  • Gründung: ~37.000–40.000 €
  • Laufend: ~6.000–16.000 €/Jahr

FlexKap (neu)

  • Stammkapital: 10.000 €
  • Notar + Firmenbuch: ~1.500–3.000 €
  • Bilanzierung: ~3.000–8.000 €/Jahr
  • Mindest-KöSt: 2.000 €/Jahr
  • Gründung: ~12.000–14.000 €
  • Laufend: ~6.000–16.000 €/Jahr

Wann vom EPU zur GmbH/FlexKap wechseln?

GmbH lohnt sich, wenn:

  • Dauerhaft über 60.000–80.000 € Gewinn — nicht nur einmalig
  • Haftungsrisiken bestehen — z.B. bei Beratung, IT-Projekten, Bau
  • Gewinne reinvestiert werden — Thesaurierung spart 23% statt bis zu 55%
  • Mitarbeiterbeteiligung geplant — FlexKap: Unternehmenswert-Anteile
  • Unternehmensverkauf angestrebt — GmbH-Anteile leichter verkaufbar
  • Bessere SV-Leistungen gewünscht — ASVG statt SVS

EPU bleibt besser, wenn:

  • Gewinn unter 50.000 € — GmbH-Kosten übersteigen den Steuervorteil
  • Schwankende Umsätze — Mindest-KöSt auch bei Verlust
  • Pauschalierung genutzt wird — oft effektiver als GmbH bei kleinen Gewinnen
  • Einfachheit wichtig ist — weniger Bürokratie, E/A-Rechnung
  • Gewinne vollständig entnommen werden — EPU-Entnahme steuerfrei

Checkliste: Umwandlung EPU → GmbH

  1. 1
    Steuerberater konsultieren — individuelle Berechnung mit konkreten Zahlen
  2. 2
    Gesellschaftsvertrag erstellen — Notar oder Rechtsanwalt (bei FlexKap einfacher)
  3. 3
    Stammkapital einzahlen — 35.000 € (GmbH) oder 10.000 € (FlexKap) auf Geschäftskonto
  4. 4
    Firmenbucheintragung — Antrag beim zuständigen Firmenbuchgericht
  5. 5
    Einbringung prüfen — Art. III UmgrStG: steuerneutrale Einbringung des EPU möglich
  6. 6
    SVS → ASVG Wechsel — Abmeldung SVS, Anmeldung ASVG als GF mit >25% Beteiligung
  7. 7
    Verträge und Lizenzen — Verträge auf die neue Gesellschaft übertragen

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Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich mein EPU steuerfrei in eine GmbH einbringen?

Ja, nach Art. III UmgrStG (Umgründungssteuergesetz) ist eine steuerneutrale Einbringung möglich. Dabei werden alle Wirtschaftsgüter des EPU zu Buchwerten in die GmbH übertragen — ohne Aufdeckung stiller Reserven. Voraussetzung: Es muss ein positiver Verkehrswert vorliegen und die Einbringung durch einen Steuerberater begleitet werden.

Was ist die Mindest-KöSt und muss ich sie auch bei Verlust zahlen?

Ja, die Mindest-KöSt beträgt 500 €/Quartal (= 2.000 €/Jahr) und ist auch bei Verlust zu zahlen. Sie wird aber auf die tatsächliche KöSt-Schuld der Folgejahre angerechnet. Bei der FlexKap gelten die gleichen Regeln. In den ersten 5 Jahren nach Gründung gilt eine reduzierte Mindest-KöSt von 125 €/Quartal.

Was ist der Unterschied zwischen GmbH und FlexKap?

Die FlexKap (seit 2024) ist steuerlich identisch zur GmbH (23% KöSt, 27,5% KESt). Vorteile: Niedrigeres Mindestkapital (10.000 € statt 35.000 €), Unternehmenswert-Anteile für Mitarbeiter ohne Notar, flexiblere Satzungsgestaltung und einfachere Anteilsübertragung. Nachteile: Noch wenig Rechtsprechung und Praxis vorhanden.

Wie hoch ist der KöSt-Satz in Österreich 2026?

Der Körperschaftsteuersatz beträgt seit 2024 23% (§ 22 Abs. 1 KStG). Er wurde schrittweise von 25% (bis 2022) über 24% (2023) auf 23% (ab 2024) gesenkt.

Kann ich als GmbH-Geschäftsführer den Gewinnfreibetrag nutzen?

Nein. Der Gewinnfreibetrag (§ 10 EStG) gilt nur für natürliche Personen mit Einkünften aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb. Als GmbH-Geschäftsführer beziehst du ein Gehalt (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit). Der GFB fällt daher bei der GmbH-Variante weg — wird aber durch die niedrigere KöSt (23%) kompensiert.

Gibt es eine Ein-Personen-GmbH?

Ja, eine GmbH kann von einer einzelnen Person gegründet werden (Ein-Personen-GmbH). Du bist dann gleichzeitig alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer. Das gleiche gilt für die FlexKap. Steuerlich ändert sich nichts — du profitierst von denselben Vorteilen.

Fazit: Wann lohnt sich die GmbH?

  • Ab 60.000–80.000 € Jahresgewinn: GmbH wird steuerlich interessant (bei Vollausschüttung)
  • Ab 40.000 € bei Thesaurierung: Nur 23% KöSt statt bis zu 48% ESt
  • FlexKap als günstigere Alternative: Nur 10.000 € Stammkapital, gleiche Steuervorteile
  • Bessere Sozialversicherung: ASVG statt SVS, kein Nachzahlungsrisiko
  • Bei Haftungsrisiken: GmbH bietet wichtigen Schutz
  • Bei niedrigeren Gewinnen: Einzelunternehmen oft günstiger und einfacher

Die Entscheidung sollte immer individuell und mit professioneller Beratung getroffen werden, da neben steuerlichen auch rechtliche, strategische und persönliche Faktoren eine Rolle spielen. Lass deinen Break-Even-Punkt konkret mit deinem Steuerberater berechnen.

Fachlich geprüfter Inhalt

Dieser Artikel basiert auf den aktuellen österreichischen Steuergesetzen (EStG, GSVG, KStG) und wird regelmäßig auf Aktualität geprüft. Alle Berechnungen und Angaben entsprechen dem Rechtsstand 2026. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

Letzte Aktualisierung: 2026-03-18

Quellen und weiterführende Informationen

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