GmbH oder Einzelunternehmen? — Der komplette Steuer-Vergleich für Österreich 2026
Die Entscheidung zwischen GmbH und Einzelunternehmen ist eine der wichtigsten unternehmerischen Weichenstellungen. Ab welchem Gewinn macht der Wechsel von der Einzelunternehmung zur GmbH steuerlich Sinn? Hier der komplette Vergleich — mit konkreten Berechnungen, FlexKap-Option und Sozialversicherungs-Analyse.
Kurzantwort
Die GmbH wird ab ca. 60.000–80.000 € Jahresgewinn steuerlich interessant (Modellrechnung, individuell zu prüfen). Bei Vollausschüttung beträgt die GmbH-Gesamtbelastung ca. 44,2% (23% KöSt + 27,5% KESt auf den Rest), während beim Einzelunternehmen ab rund 70.400 € Einkommen bereits der Grenzsteuersatz von 48% greift, plus SVS-Beiträge von ca. 27% auf die Beitragsgrundlage. Seit 2024 bietet die FlexKap eine flexiblere Alternative zur klassischen GmbH bei identischem Mindestkapital.
Steuerliche Unterschiede im Detail
Einzelunternehmen (EPU)
- Einkommensteuer (ESt): Progressiv 0% bis 55% (§ 33 EStG)
- SVS-Beiträge: Ca. 26,83% auf Beitragsgrundlage (PV 18,50% + KV 6,80% + SV 1,53%)
- Mindest-SVS: Ca. 1.930 €/Jahr (2026)
- Höchst-SVS: Ca. 26.186 €/Jahr (2026)
- Buchführung: E/A-Rechnung bis 700.000 € Umsatz
- Gewinnentnahme: Jederzeit, steuerfrei
GmbH
- Körperschaftsteuer (KöSt): 23% auf Gewinn (§ 22 KStG)
- KESt auf Ausschüttungen: 27,5% auf Brutto-Dividende
- SV des Gesellschafter-GF: Bis 25% Beteiligung ASVG, darüber i.d.R. GSVG (SVS)
- Mindest-KöSt: 125 €/Quartal = 500 €/Jahr
- Buchführung: Doppelte Buchführung verpflichtend
- Gewinnentnahme: Nur als Gehalt oder Gewinnausschüttung
Effektive Gesamtbelastung bei Vollausschüttung
Einzelunternehmen: ESt-Grenzsteuersatz bis 55%, dazu SVS-Beiträge (2026 gedeckelt bei ca. 26.186 €/Jahr, als Betriebsausgabe abzugsfähig) = bei hohen Gewinnen deutlich höhere Belastung
GmbH: 23% KöSt + 27,5% KESt auf verbleibende 77% = ca. 44,2% Gesamtbelastung
Einkommensteuer-Tarif 2026 (§ 33 EStG)
| Einkommensstufe | Steuersatz |
|---|---|
| 0 – 13.539 € | 0% |
| 13.539 – 21.992 € | 20% |
| 21.992 – 36.458 € | 30% |
| 36.458 – 70.365 € | 40% |
| 70.365 – 104.859 € | 48% |
| 104.859 – 1.000.000 € | 50% |
| Über 1.000.000 € | 55% |
Sozialversicherung: SVS vs. ASVG
Ein oft unterschätzter Faktor bei der Rechtsformwahl ist die Sozialversicherung. Als Einzelunternehmer zahlst du SVS-Beiträge (GSVG). Als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gilt: Nur bei einer Beteiligung bis 25% bist du ASVG-versichert (Beiträge auf dein Gehalt), darüber bleibst du in der Regel GSVG-pflichtig.
| Kriterium | SVS (Einzelunternehmen) | ASVG (GF bis 25% Beteiligung) |
|---|---|---|
| Beitragssatz gesamt | ~26,83% + UV pauschal | ~39% auf das Gehalt (AN 18,07% + AG 20,98%) |
| Beitragsgrundlage | Gewinn (rückwirkend, 3-Jahres-Verzögerung) | Laufendes Bruttogehalt |
| Nachzahlungsrisiko | Hoch — vorläufig vs. endgültig | Kein Nachzahlungsrisiko |
| Höchstbeitragsgrundlage | 97.020 €/Jahr (2026) | 6.930 €/Monat (2026) |
| Arbeitslosenversicherung | Nicht enthalten | Enthalten (je 2,95% AN und AG) |
| Abfertigung | Selbständigenvorsorge (1,53%) | Betriebliche Mitarbeitervorsorge (1,53%) |
| Krankengeld | Ab dem 43. Tag | Ab dem 4. Tag (Entgeltfortzahlung) |
Achtung, häufiger Irrtum: ASVG gilt nur für Gesellschafter-Geschäftsführer mit maximal 25% Beteiligung. Wer mehr hält, typischerweise der Alleingesellschafter-Geschäftsführer, bleibt GSVG-pflichtversichert (SVS), inklusive Nachbemessung. Der Wechsel in die GmbH ändert an deiner Sozialversicherung dann wenig.
Break-Even-Analyse: Ab welchem Gewinn lohnt sich die GmbH?
Der Break-Even-Punkt liegt in unserer Modellrechnung typischerweise zwischen 60.000 und 80.000 Euro Jahresgewinn, abhängig von der geplanten Ausschüttungspolitik und individuellen Faktoren.
| Jahresgewinn | EPU (ESt + SVS) | GmbH (50% Ausschüttung) | GmbH (Thesaurierung) | Vorteil GmbH |
|---|---|---|---|---|
| 30.000 € | ~9.200 € | ~13.500 € | ~8.900 € | −4.300 € (50% Aussch.) |
| 50.000 € | ~18.100 € | ~21.100 € | ~13.500 € | −3.000 € |
| 80.000 € | ~34.400 € | ~31.200 € | ~20.400 € | +3.200 € |
| 100.000 € | ~45.200 € | ~37.800 € | ~25.000 € | +7.400 € |
| 150.000 € | ~69.300 € | ~55.800 € | ~37.500 € | +13.500 € |
| 200.000 € | ~94.300 € | ~74.400 € | ~50.000 € | +19.900 € |
Annahmen (vereinfachte Modellrechnung, gerundet): EPU = E/A-Rechnung, ledig, Tarif 2026, Grundfreibetrag, SVS-Beiträge als Betriebsausgabe (2026 gedeckelt). GmbH = GF-Gehalt 3.000 €/Monat brutto (SV vereinfacht), Rest als Ausschüttung, laufende Mehrkosten ca. 8.000 €/Jahr. Individuelle Berechnung beim Steuerberater.
Wichtig — Thesaurierung: Wenn du Gewinne in der GmbH belässt (thesaurierst), zahlst du nur 23% KöSt. Die KESt fällt erst bei Ausschüttung an. Bei Wachstumsunternehmen, die Gewinne reinvestieren, ist die GmbH in dieser Modellrechnung schon ab ca. 40.000 € Gewinn interessant.
Konkretes Rechenbeispiel: 80.000 € Gewinn
Einzelunternehmen
GmbH (50% Ausschüttung)
Fazit des Rechenbeispiels: Bei 80.000 € Gewinn und 50% Ausschüttung ist das EPU-Netto (~45.561 €) noch höher als das GmbH-Netto (~34.712 €) — aber: in der GmbH bleiben zusätzlich ~8.155 € thesauriert. Die GmbH lohnt sich hier vor allem, wenn du Gewinne reinvestierst und von der niedrigeren KöSt (23% statt bis zu 48% ESt) profitierst.
FlexKap — Die neue Alternative seit 2024
Seit 1. Jänner 2024 gibt es die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKap) — eine neue Rechtsform, die Vorteile der GmbH mit mehr Flexibilität verbindet.
FlexKap im Überblick
Vorteile gegenüber GmbH
- Unternehmenswert-Anteile: Mitarbeiterbeteiligung, unter 25% des Stammkapitals, ohne Stimmrecht
- Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung: Steueraufschub nach § 67a EStG nutzbar
- Flexiblere Satzung: Mehr Gestaltungsspielraum
- Einfachere Anteilsübertragung: Notarielle oder anwaltliche Privaturkunde statt Notariatsakt
Steuerlich identisch
- KöSt: 23% (wie GmbH)
- KESt: 27,5% auf Ausschüttungen
- SV-Zuordnung: Wie GmbH (bis 25% ASVG, darüber GSVG)
- Bilanzierung: Doppelte Buchführung
Empfehlung: Seit 2024 gilt für GmbH und FlexKap dasselbe Mindeststammkapital von 10.000 €. Der FlexKap-Vorteil liegt daher nicht beim Kapital, sondern bei Unternehmenswert-Anteilen für Mitarbeiter, der einfacheren Anteilsübertragung und der flexibleren Satzung. Besonders für Startups mit Beteiligungsprogrammen interessant.
Vor- und Nachteile im Überblick
GmbH / FlexKap
Vorteile
- Haftungsbeschränkung auf Stammkapital
- Steueroptimierung ab ca. 60.000 € Gewinn
- Gewinnthesaurierung: nur 23% KöSt
- GF-Gehalt als Betriebsausgabe der GmbH absetzbar
- Höhere Reputation bei Kunden und Banken
- Pensionsvorsorge über die Gesellschaft
- Mehrere Gesellschafter und Beteiligungsmodelle
- Einfachere Unternehmensübergabe/-verkauf
Nachteile
- Mindestkapital: 10.000 € (GmbH und FlexKap, seit 2024)
- Gründungskosten: Notar, Firmenbuch (ca. 2.000–5.000 €, Richtwert)
- Doppelte Buchführung verpflichtend
- Bilanzierungs- und Publizitätspflicht
- Laufende Mehrkosten: 6.000–16.000 €/Jahr
- Mindest-KöSt: 500 €/Jahr (auch bei Verlust)
- Geschäftsführerhaftung bei Pflichtverletzung
Einzelunternehmen
Vorteile
- Einfache und schnelle Gründung (ab 1 Tag)
- Geringe Gründungskosten (Gewerbeanmeldung gebührenfrei)
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung möglich
- Weniger Formalitäten und Bürokratie
- Vollständige Kontrolle und schnelle Entscheidungen
- Einfache Gewinnentnahme (jederzeit, steuerfrei)
- Gewinnfreibetrag (§ 10 EStG): Grundfreibetrag bis 4.950 €
- Betriebsausgabenpauschale möglich (§ 17 EStG)
Nachteile
- Unbeschränkte persönliche Haftung
- Progressiver Steuersatz bis 55% ESt
- SVS-Beiträge: ~27% auf Gewinn + Nachzahlungsrisiko
- Weniger Gestaltungsmöglichkeiten
- Arbeitslosenversicherung nur über freiwilliges Opt-in
- Schwierigere Nachfolgeplanung
- Geringere Außenwirkung und Reputation
Gründungskosten und laufende Kosten
Einzelunternehmen
- Gewerbeanmeldung: gebührenfrei
- WKO-Beitrag: Grundumlage, je nach Fachgruppe
- Steuerberatung (E/A): ~1.000–3.000 €/Jahr
- Gründung: nahezu 0 €
- Laufend: ~1.000–3.000 €/Jahr
GmbH (klassisch)
- Stammkapital: 10.000 € (5.000 € bar)
- Notar + Firmenbuch: ca. 2.000–3.500 € (Richtwert)
- Bilanzierung: ~3.000–8.000 €/Jahr
- Mindest-KöSt: 500 €/Jahr
- Gründung: ~12.000–14.000 € (inkl. Stammkapital)
- Laufend: ~6.000–16.000 €/Jahr
FlexKap (neu)
- Stammkapital: 10.000 € (5.000 € bar)
- Notar + Firmenbuch: ca. 2.000–3.000 € (WKO-Richtwert)
- Bilanzierung: ~3.000–8.000 €/Jahr
- Mindest-KöSt: 500 €/Jahr
- Gründung: ~12.000–14.000 €
- Laufend: ~6.000–16.000 €/Jahr
Wann vom EPU zur GmbH/FlexKap wechseln?
GmbH lohnt sich, wenn:
- Dauerhaft über 60.000–80.000 € Gewinn — nicht nur einmalig
- Haftungsrisiken bestehen — z.B. bei Beratung, IT-Projekten, Bau
- Gewinne reinvestiert werden — Thesaurierung spart 23% statt bis zu 55%
- Mitarbeiterbeteiligung geplant — FlexKap: Unternehmenswert-Anteile
- Unternehmensverkauf angestrebt — GmbH-Anteile leichter verkaufbar
- Vergütung flexibel gestaltbar - Mix aus GF-Gehalt und Gewinnausschüttung
EPU bleibt besser, wenn:
- Gewinn unter 50.000 € — GmbH-Kosten übersteigen den Steuervorteil
- Schwankende Umsätze — Mindest-KöSt auch bei Verlust
- Pauschalierung genutzt wird — oft effektiver als GmbH bei kleinen Gewinnen
- Einfachheit wichtig ist — weniger Bürokratie, E/A-Rechnung
- Gewinne vollständig entnommen werden — EPU-Entnahme steuerfrei
Checkliste: Umwandlung EPU → GmbH
- 1Steuerberater konsultieren — individuelle Berechnung mit konkreten Zahlen
- 2Gesellschaftsvertrag erstellen — Notar oder Rechtsanwalt (bei FlexKap einfacher)
- 3Stammkapital einzahlen — 10.000 € (GmbH und FlexKap, davon mind. 5.000 € bar) auf Geschäftskonto
- 4Firmenbucheintragung — Antrag beim zuständigen Firmenbuchgericht
- 5Einbringung prüfen — Art. III UmgrStG: steuerneutrale Einbringung des EPU möglich
- 6Sozialversicherung klären — bis 25% Beteiligung ASVG, darüber i.d.R. weiterhin GSVG (SVS)
- 7Verträge und Lizenzen — Verträge auf die neue Gesellschaft übertragen
Berechne deinen persönlichen Break-Even-Punkt
Nutze unseren kostenlosen Rechner für eine individuelle Analyse deiner Situation.
Zum Steuer-RechnerHäufige Fragen (FAQ)
Kann ich mein EPU steuerfrei in eine GmbH einbringen?
Ja, nach Art. III UmgrStG (Umgründungssteuergesetz) ist eine steuerneutrale Einbringung möglich. Dabei werden alle Wirtschaftsgüter des EPU zu Buchwerten in die GmbH übertragen — ohne Aufdeckung stiller Reserven. Voraussetzung ist ein positiver Verkehrswert; wegen strenger Form- und Fristerfordernisse sollte die Einbringung steuerlich begleitet werden.
Was ist die Mindest-KöSt und muss ich sie auch bei Verlust zahlen?
Ja, die Mindest-KöSt beträgt 125 €/Quartal (= 500 €/Jahr) und ist auch bei Verlust zu zahlen. Sie wird aber auf die tatsächliche KöSt-Schuld der Folgejahre angerechnet. Für GmbH und FlexKap gilt seit 2024 einheitlich derselbe Betrag (5% des Mindeststammkapitals von 10.000 €); die frühere Staffelung für Neugründungen ist entfallen.
Was ist der Unterschied zwischen GmbH und FlexKap?
Die FlexKap (seit 2024) ist steuerlich identisch zur GmbH (23% KöSt, 27,5% KESt), auch das Mindeststammkapital ist mit 10.000 € gleich. Vorteile: Unternehmenswert-Anteile für Mitarbeiter (unter 25% des Stammkapitals, ohne Stimmrecht), Anteilsübertragung per notarieller oder anwaltlicher Privaturkunde statt Notariatsakt und flexiblere Satzungsgestaltung. Nachteile: Noch wenig Rechtsprechung und Praxis vorhanden.
Wie hoch ist der KöSt-Satz in Österreich 2026?
Der Körperschaftsteuersatz beträgt seit 2024 23% (§ 22 Abs. 1 KStG). Er wurde schrittweise von 25% (bis 2022) über 24% (2023) auf 23% (ab 2024) gesenkt.
Kann ich als GmbH-Geschäftsführer den Gewinnfreibetrag nutzen?
Das hängt von deiner Beteiligung ab. Bis 25% Beteiligung beziehst du lohnsteuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, dafür steht kein Gewinnfreibetrag zu. Bei mehr als 25% Beteiligung gelten deine GF-Bezüge als Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 22 Z 2 EStG), dann kannst du den Grundfreibetrag (bis 4.950 €) nutzen. Auf den Gewinn der GmbH selbst gibt es keinen Gewinnfreibetrag, dafür gilt die niedrigere KöSt (23%).
Gibt es eine Ein-Personen-GmbH?
Ja, eine GmbH kann von einer einzelnen Person gegründet werden (Ein-Personen-GmbH). Du bist dann gleichzeitig alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer. Das gleiche gilt für die FlexKap. Steuerlich ändert sich nichts — du profitierst von denselben Vorteilen.
Fazit: Wann lohnt sich die GmbH?
- Ab 60.000–80.000 € Jahresgewinn: GmbH wird steuerlich interessant (Modellrechnung, bei Vollausschüttung)
- Ab 40.000 € bei Thesaurierung: Nur 23% KöSt statt bis zu 48% ESt
- FlexKap als flexible Alternative: Gleiches Stammkapital und gleiche Steuern wie die GmbH, plus Unternehmenswert-Anteile
- Sozialversicherung: ASVG nur bei GF-Beteiligung bis 25%, Alleingesellschafter bleiben SVS-versichert
- Bei Haftungsrisiken: GmbH bietet wichtigen Schutz
- Bei niedrigeren Gewinnen: Einzelunternehmen oft günstiger und einfacher
Die Entscheidung sollte immer individuell und mit professioneller Beratung getroffen werden, da neben steuerlichen auch rechtliche, strategische und persönliche Faktoren eine Rolle spielen. Lass deinen Break-Even-Punkt konkret mit deinem Steuerberater berechnen.
Fachlich geprüfter Inhalt
Dieser Artikel basiert auf den aktuellen österreichischen Steuergesetzen (EStG, GSVG, KStG) und wird regelmäßig auf Aktualität geprüft. Alle Berechnungen und Angaben entsprechen dem Rechtsstand 2026. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
Letzte Aktualisierung: 2026-03-18
Quellen und weiterführende Informationen
- KStG § 22 — Körperschaftsteuersatz
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) — Körperschaftsteuergesetz
- EStG § 33 — Einkommensteuertarif
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) — Einkommensteuergesetz
- FlexKapG — Flexible Kapitalgesellschaft
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
- GmbHG — GmbH-Gesetz
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
- WKO — GmbH gründen in Österreich
Wirtschaftskammer Österreich — Gründungsleitfaden
- BMF — Körperschaftsteuer
Bundesministerium für Finanzen