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Betriebsausgaben Checkliste 2026 — Was Selbständige absetzen können

Vollständige Übersicht aller absetzbaren Betriebsausgaben für EPU und Selbständige in Österreich. Mit Arbeitsplatzpauschale, GWG-Grenze und praktischen Berechnungsbeispielen.

📅 19. März 2026📖 12 min Lesezeit🎯 Für Selbständige

Kurzantwort

Selbständige können in Österreich 2026 alle betrieblich veranlassten Ausgaben absetzen:Arbeitsplatzpauschale (1.200 € oder 300 €), Büroausstattung, EDV-Kosten, Fahrzeugkosten (0,50 €/km), Versicherungen, Weiterbildung, Steuerberatung und Marketing. Wichtig: klare Abgrenzung zu Privatausgaben und ordnungsgemäße Belegführung. GWG bis 1.000 € sind sofort absetzbar.

Was sind Betriebsausgaben?

Betriebsausgaben sind laut § 4 Abs 4 EStG alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Sie mindern direkt Ihren steuerpflichtigen Gewinn und damit die zu zahlende Steuer.

Grundprinzipien der Betriebsausgaben

1. Betriebliche Veranlassung

Die Ausgabe muss objektiv dem Betrieb dienen. Private Nutzung schließt Betriebsausgabenabzug nicht automatisch aus, aber der betriebliche Anteil muss klar abgrenzbar sein.

2. Tatsächliche Aufwendung

Die Ausgabe muss tatsächlich entstanden und bezahlt worden sein. Rückstellungen sind nur in bestimmten Fällen zulässig.

3. Abgrenzung zu Privatausgaben

Gemischte Aufwendungen (beruflich + privat) müssen aufgeteilt werden. Bei Handy/Internet ist der betriebliche Anteil im Einzelfall zu schätzen und zu dokumentieren (in der Praxis oft 40-60%, das ist eine Faustregel und keine amtliche Quote).

Vollständige Betriebsausgaben Checkliste 2026

Arbeitsplatz & Büro

Arbeitsplatzpauschale 2026

Großes Pauschale: 1.200 € (andere aktive Erwerbseinkünfte max. 13.539 €)
Kleines Pauschale: 300 € (andere aktive Erwerbseinkünfte darüber), plus ergonomisches Mobiliar bis 300 €/Jahr
Voraussetzung: kein anderer Raum steht für die Tätigkeit zur Verfügung

Miete & Betriebskosten (anteilig)

Nur bei steuerlich anerkanntem Arbeitszimmer (ausschließlich betriebliche Nutzung, Mittelpunkt der Tätigkeit): Fläche im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche. Nicht mit dem Arbeitsplatzpauschale kombinierbar.

Büromöbel & Einrichtung

Schreibtisch, Bürostuhl, Regale, Beleuchtung

Büromaterial

Papier, Stifte, Ordner, Druckerpatronen, Briefumschläge

EDV & Kommunikation

Computer, Laptop, Tablet

GWG bis 1.000 € sofort absetzbar, darüber AfA über Nutzungsdauer

Software & Lizenzen

Microsoft Office, Adobe Creative Suite, Buchhaltungssoftware

Cloud-Services

Dropbox, Google Workspace, AWS, Hosting-Kosten

Telefon & Internet (anteilig)

Betrieblicher Anteil nach Nutzung schätzen und dokumentieren (Faustregel oft 40-60%)

Handy & Mobilvertrag

Betrieblicher Anteil klar dokumentieren

Fahrzeug & Reisen

Amtliches Kilometergeld: 0,50 €/km

Einfachste Variante für betriebliche Fahrten mit Privatfahrzeug

KFZ-Kosten bei Fahrtenbuch

Treibstoff, Reparaturen, Versicherung, AfA anteilig nach betrieblicher Nutzung

Öffentliche Verkehrsmittel

Bahntickets, Flugkosten, Öffi-Karten für Geschäftsreisen

Reisekosten & Diäten

Inland: 30 €/Tag bzw. 2,50 € je angefangener Stunde (ab mehr als 3 Stunden, Werte seit 2025)
Nächtigungskosten: tatsächliche Hotelkosten oder 17 € Pauschale pro Nacht

Versicherungen & Vorsorge

SVS-Beiträge

Kranken- und Pensionsversicherung als Betriebsausgabe absetzbar!

Betriebshaftpflichtversicherung

Schutz vor Schadenersatzansprüchen Dritter

Rechtsschutzversicherung (betrieblich)

Nur der betriebliche Anteil absetzbar

Cyber-Versicherung

Schutz vor Hackerangriffen und Datenverlust

Marketing & Werbung

Website, Domain, Hosting

Webseitenerstellung, Domaingebühren, Server-Hosting

Online-Werbung

Google Ads, Facebook Ads, LinkedIn Ads, Instagram-Werbung

Werbematerial

Visitenkarten, Flyer, Broschüren, Messestände

Bewirtungskosten (50% bei Werbezweck)

Geschäftsessen nur zur Hälfte absetzbar, wenn sie nachweislich der Werbung dienen. Dokumentation erforderlich!

Weiterbildung & Wissen

Fortbildungen & Seminare

Kurse, Workshops, Online-Trainings, Zertifizierungen

Fachliteratur & Zeitschriften

Bücher, Magazine, digitale Publikationen

Konferenzen & Events

Teilnahmegebühren, Networking-Events, Branchentreffen

Beratung & Dienstleistungen

Steuerberater

Beratung, Steuererklärung, laufende Buchführung

Rechtsanwalt

Vertragsberatung, Geschäftsstreitigkeiten, AGB-Erstellung

Buchführung & Lohnverrechnung

Externe Buchhaltung, Personalverrechnung

Freelancer & Subunternehmer

Projektbasierte Zusammenarbeit, Auslagerung von Tätigkeiten

Sonstige Betriebsausgaben

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Bis 1.000 € netto sofort absetzbar

Bankgebühren Geschäftskonto

Kontoführung, Überweisungen, Kreditkartengebühren

Porto & Versandkosten

Briefporto, Paketversand, Expresslieferungen

Mitgliedschaften

WKO-Beitrag, Berufsverbände, Kammern

Nicht als Betriebsausgabe absetzbar

Reine Privatausgaben (Lebensmittel, private Kleidung, Freizeitaktivitäten)

Strafen und Bußgelder (Verkehrsstrafen, behördliche Strafen)

Repräsentationskleidung (normale Anzüge, Kostüme - außer Berufskleidung)

Privatanteil gemischter Aufwendungen ohne ordnungsgemäße Aufteilung

Aufwendungen für private Lebensführung (Miete Privatwohnung ohne Arbeitszimmer)

Arbeitsplatzpauschale 2026 im Detail

TypBetragVoraussetzungen
Großes Pauschale1.200 €• Andere aktive Erwerbseinkünfte max. 13.539 € (2026)
• Kein anderer Raum für die Tätigkeit verfügbar
Kleines Pauschale300 €• Andere aktive Erwerbseinkünfte über 13.539 € (2026)
• Kein anderer Raum für die Tätigkeit verfügbar
• Zusätzlich absetzbar: ergonomisches Mobiliar bis 300 €/Jahr

Wichtig: Wer ein steuerliches Arbeitszimmer (§ 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG) geltend macht, bekommt kein Arbeitsplatzpauschale. Es gilt: entweder Pauschale oder tatsächliche Arbeitszimmerkosten (nur bei ausschließlich betrieblicher Nutzung und Mittelpunkt der Tätigkeit).

GWG-Grenze: 1.000 € optimal nutzen

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 1.000 € können im Jahr der Anschaffung vollständig als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Die Grenze gilt netto bei Vorsteuerabzug; für nicht regelbesteuerte Kleinunternehmer zählt der Bruttopreis.

GWG vs. Abschreibung (AfA)

AnschaffungskostenBehandlungSteuerlicher Vorteil
Bis 1.000 € nettoSofort absetzbar (GWG)Volle Betriebsausgabe im Jahr der Anschaffung
Über 1.000 € nettoAbschreibung (AfA)Aufteilung über Nutzungsdauer (z.B. 3 Jahre)

Praxis-Tipp: GWG-Grenze optimal nutzen

Maßgeblich ist der Wert pro einzelnem, selbständig nutzbarem Wirtschaftsgut. Beispiel: Ein Laptop um 1.100 € liegt über der Grenze und muss abgeschrieben werden. Separat nutzbares Zubehör wie eine externe Maus um 50 € ist ein eigenes GWG und sofort absetzbar, auch wenn beides auf einer Rechnung steht.

Bewirtungskosten: 50%-Regel beachten

Bewirtung von Geschäftsfreunden ist als Repräsentationsaufwand grundsätzlich nicht absetzbar. Nur wenn die Bewirtung nachweislich der Werbung dient und die betriebliche Veranlassung weitaus überwiegt, sind 50% als Betriebsausgabe absetzbar. Die Dokumentationspflichten sind streng.

Voraussetzungen für Absetzbarkeit

Nachweisbarer Werbezweck

Die Bewirtung dient der Werbung (z.B. konkretes Geschäftsgespräch), die betriebliche Veranlassung überwiegt weitaus

Angemessenheit

Kosten müssen in angemessenem Verhältnis zum Geschäftszweck stehen

Vollständige Dokumentation erforderlich:

• Datum, Ort, Teilnehmer
• Geschäftlicher Anlass
• Originalrechnung
• Bei Bargeschäften: Eigenbeleg

Berechnungsbeispiel: Steuerersparnis durch Betriebsausgaben

EPU Grafik-Designer, Umsatz: 50.000 €

Typische Betriebsausgaben:

Arbeitsplatzpauschale (großes Pauschale):1.200 €
Adobe Creative Suite:720 €
Computer Equipment (GWG):900 €
Internet/Telefon (60%):480 €
Fahrzeugkosten (0,50€/km):1.800 €
Fortbildung & Fachliteratur:600 €
Steuerberater:1.200 €
Marketing & Website:800 €
SVS-Beiträge:3.600 €

Gesamt Betriebsausgaben:11.300 €

Steuerliche Auswirkung:

Umsatz:50.000 €
- Betriebsausgaben:-11.300 €
= Gewinn (steuerpflichtig):38.700 €
Einkommensteuer (Tarif 2026, vereinfacht):ca. 6.900 €
Steuerersparnis durch BA (40% Grenzsteuersatz):ca. 4.520 €

Wichtiger Hinweis: Durch ordnungsgemäße Dokumentation der Betriebsausgaben spart dieser EPU rund 4.500 € Steuern pro Jahr (vereinfachte Rechnung ohne Gewinnfreibetrag und Absetzbeträge).

Praktische Tipps für Selbständige

1. Digitale Belegverwaltung einrichten

Apps wie "Steuer-Sparbuch" oder "Lexware" für automatische Belegerfassung nutzen. Fotos von Belegen sofort nach dem Kauf machen.

2. Separate Konten für Klarheit

Geschäftskonto von Privatkonto trennen. Erleichtert die Buchführung und Belegzuordnung erheblich.

3. Fahrtenbuch vs. Kilometergeld

Bei wenigen Fahrten: Kilometergeld (0,50 €/km). Bei viel Nutzung: Fahrtenbuch und tatsächliche Kosten oft günstiger.

4. Deadlines beachten

Einreichung bis 30. April des Folgejahres, via FinanzOnline bis 30. Juni (mit Steuerberater über die Quotenregelung deutlich länger). Belege 7 Jahre aufbewahren!

5. Zweifelsfälle dokumentieren

Bei gemischten Aufwendungen (privat/betrieblich) die Aufteilung nachvollziehbar begründen und dokumentieren.

Häufige Fragen zu Betriebsausgaben

Was sind die wichtigsten Betriebsausgaben für Selbständige?

Die wichtigsten Betriebsausgaben für Selbständige umfassen: Arbeitsplatzpauschale (1.200 € oder 300 €), Büroausstattung, EDV-Kosten, Fahrzeugkosten (0,50 €/km), Versicherungen, Weiterbildung, Steuerberatung und Marketing. Diese können direkt von der Steuer abgesetzt werden.

Wie hoch ist die Arbeitsplatzpauschale 2026?

Das Arbeitsplatzpauschale 2026 beträgt 1.200 €, wenn die anderen aktiven Erwerbseinkünfte maximal 13.539 € betragen, sonst 300 € (zusätzlich ergonomisches Mobiliar bis 300 €/Jahr). Voraussetzung: Es steht kein anderer Raum für die betriebliche Tätigkeit zur Verfügung.

Was ist die GWG-Grenze für Selbständige?

Die GWG-Grenze (Geringwertige Wirtschaftsgüter) beträgt 1.000 € (netto bei Vorsteuerabzug, brutto für nicht regelbesteuerte Kleinunternehmer). Anschaffungen bis zu diesem Betrag können im Jahr der Anschaffung vollständig als Betriebsausgabe abgesetzt werden, ohne Abschreibung über mehrere Jahre.

Sind SVS-Beiträge als Betriebsausgabe absetzbar?

Ja, SVS-Beiträge (Sozialversicherung der Selbständigen) können als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Dies umfasst sowohl die Kranken- als auch die Pensionsversicherungsbeiträge für Selbständige.

Fachlich geprüfter Inhalt

Dieser Artikel basiert auf den aktuellen österreichischen Steuergesetzen (EStG, GSVG, KStG) und wird regelmäßig auf Aktualität geprüft. Alle Berechnungen und Angaben entsprechen dem Rechtsstand 2026. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

Letzte Aktualisierung: 2026-03-18

Quellen und weiterführende Informationen

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